„Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“: Die polizeiliche Verfolgung der sogenannten „Asozialen“ und der Sinti und Roma
Dass bei der Etablierung der NS-„Volksgemeinschaft“ angepasstes Sozialverhalten auch mit Terror erzwungen und als „Gemeinschaftsfremde“ definierte Menschen ausgegrenzt und vernichtet wurden, soll am Beispiel der Verfolgung von sogenannten „Asozialen“ und der Sinti und Roma deutlich gemacht werden. Zahlreiche Quellen belegen, wie die Nationalsozialisten die alltägliche Diskriminierung und polizeiliche Überwachung dieser Menschen rassebiologisch begründeten und ihre Praxis fortlaufend radikalisierten.