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Innenhof des Erweiterungsbaus der Reichskanzlei
Foto: Bildarchiv Preußischer
Kulturbesitz

Kabinettssitzungssaal im Erweiterungsbau der Reichskanzlei
Foto: Bildarchiv Preußischer
Kulturbesitz
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Zwischen 1928 und 1930 wurde auf dem Grundstück Wilhelmstraße 78 ein Erweiterungsbau für die Reichskanzlei errichtet. Der Neubau von Eduard Jobst Siedler und Robert Kisch war als Bürogebäude geplant und dieser Zweckbestimmung entsprachen der funktionale Grundriß und die sachliche Gestaltung der Fassade.
Diese Fassade war während der Planungsphase Gegenstand scharfer Kritik in den politischen Gremien. Der moderne Bau, so die Kritik, passe nicht in die Wilhelmstraße mit ihren Fassaden aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Insbesondere sei der Kontrast zwischen dem Neubau und dem alten Gebäude der Reichskanzlei zu groß. Hinter dieser ästhetischen Argumentation stand ein politischer Gedanke. Die alte Reichskanzlei war eng mit der Person des ersten Reichskanzlers Otto von Bismarck verbunden, der sie als erster bewohnt hatte. Das Gebäude war ein Symbol des Kaiserreichs; ein moderner Neubau daneben wäre ein deutliches Signal für den Bruch zwischen Kaiserreich und Republik gewesen. Dagegen wollte die Mehrheit der Politiker, und zwar auch Angehörige von Parteien, die nicht für die Wiederherstellung der Monarchie eintraten, die Kontinuität betont wissen. Der Fassadenentwurf wurde vor Baubeginn diesen Wünschen angepaßt.
Dieser Vorgang stand unter der Federführung von Hermann Pünder, der von 1926 bis 1932 Staatssekretär in der Reichskanzlei war. Im gleichen Zeitraum lösten drei Reichskanzler einander ab, so daß dem Staatssekretär durch die Dauer und Kontinuität seiner Stellung erheblicher Einfluß zukam. Dieser Einfluß wurde noch gesteigert durch die Tatsache, daß das Kabinett des Reichskanzlers Heinrich Brüning von März1930 bis Mai 1932 fast ausschließlich auf der Grundlage von Notverordnungen des Reichspräsidenten regierte.
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| Das Parlament war damit als Kontrollinstanz aus der Gesetzgebung weitgehend ausgeschaltet. Daß die Reichsregierung ihre Gesetze nicht mehr zur parlamentarischen Prüfung vorlegen mußte, sondern als Verordnungen vollziehen lassen konnte, verschaffte den leitenden Beamten, die die Gesetze vorbereiteten, vor allem aber dem Staatssekretär in der Reichskanzlei als Geschäftsführer der Regierung, eine ungewöhnliche Machtposition. Der Weg in den autoritären Staat war damit vorbereitet.
Als Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, richtete er sein Arbeitszimmer in einem zum Garten hin gelegenen Festsaal ein, der doppelt so groß war wie das Arbeitszimmer, das die Reichskanzler bisher genutzt hatten. Dieses Zimmer wurde unterteilt; eine Hälfte bildete den Zugang zu dem Balkon, den der Architekt Albert Speer 1935 an den Erweiterungsbau der Reichskanzlei anbaute. Dieser Balkon diente Hitler als Bühne für seine Selbstinszenierung vor einem kritiklos begeisterten Publikum.
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