Das Auswärtige Amt

Foto: Bildarchiv Preußischer
Kulturbesitz

 

  Im Jahre 1819 erwarb der preußische Staat das Haus Wilhelmstraße 76 für den neuen Außenminister Graf Bernstorff. Im Erdgeschoß wurden Büros untergebracht; im Obergeschoß befand sich die Dienstwohnung des Ministers. Der letzte Nutzer dieser Wohnung war Otto von Bismarck, der 1862 zum preußischen Ministerpräsidenten und zum Außenminister ernannt wurde. Er behielt diese Wohnung, ebenso wie diese beiden Ämter, auch nach seiner Ernennung zum Bundeskanzler (1867; ab 1871: Reichskanzler), da für den Kanzler keine eigene Dienstwohnung zur Verfügung stand. Als die Familie Bismarck 1878 in das benachbarte Palais Wilhelmstraße 77 umzog, das dem Reichskanzler als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt wurde, gab es kein Preußisches Außenministerium mehr. Das »Preußische Ministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten« wurde 1870 in das »Auswärtige Amt des Norddeutschen Bundes« (ab 1871: des Deutschen Reiches) umgewandelt. Nach der Verfassung stand dem Bundespräsidium, d.h. dem preußischen König, der in dieser Eigenschaft seit 1871 zusätzlich den Titel Deutscher Kaiser führte, die völkerrechtliche Vertretung des Bundes (seit 1871: des Reiches) nach außen zu. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe mußte er sich zunächst des Preußischen Außenministeriums bedienen; die preußischen Auslandsmissionen übernahmen die diplomatische Vertretung des Bundes. Mit der Umwandlung in das Auswärtige Amt wurden die preußischen Vertretungen zu Vertretungen des Reiches. Die noch verbleibenden preußischen Geschäfte wurden vom Auswärtigen Amt bearbeitet, wofür Preußen jährlich eine Pauschalsumme an das Reich zahlte. Die Leitung dieser preußischen Angelegenheiten übernahm der Ministerpräsident, ein Amt, das bis 1918 in Personalunion mit dem des Reichskanzlers verbunden war. Im Zentrum dieser Geschäfte standen die Gesandtschaften Preußens bei den anderen deutschen Bundesstaaten, die ebenso beibehalten wurden wie umgekehrt die Gesandtschaften der Bundesstaaten in Preußen. Diese einzelstaatlichen Gesandten waren zugleich Bevollmächtigte ihrer Regierungen beim Bundesrat, der in der Wilhelmstraße 74 seinen Sitz hatte. Das Auswärtige Amt war, wie am Namen sichtbar wird, keine von einem selbständigen Außenminister geleitete Behörde. Es wurde dem Reichskanzler als dem einzigen Minister im Reich unterstellt, ebenso wie das Reichskanzleramt in der Wilhelmstraße 74, das zunächst für alle inneren Angelegenheiten des Reiches zuständig war. Im Alltag wurde der Kanzler in der Leitung des Auswärtigen Amtes durch einen Staatssekretär vertreten. Erst in der Republik wurde das Auswärtige Amt in ein Ministerium umgewandelt, wobei man die alte Bezeichnung beibehielt.