Das Preußische Justizministerium

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  Im Jahre 1846 bezog der preußische Justizminister das Palais in der Wilhelmstraße 65. Neben diesem Minister, der für die Justizverwaltung zuständig war, gab es zeitweise noch einen zweiten, für die Gesetzgebung verantwortlichen Justizminister, der in der Wilhelmstraße 74 seinen Amtssitz hatte. Diese Zweiteilung, die in Preußen von 1817 bis 1820 und wieder ab 1832 üblich war, wurde 1848 mit der Auflösung des Justizministeriums für die Gesetzgebung beendet. Der Raumbedarf des Ministeriums führte zu einigen Erweiterungen. In den Jahren 1865-67 wurde das Haus aufgestockt und um die Jahrhundertwende wurde im Garten des Nachbargrundstücks Wilhelmstraße 64 ein Neubau errichtet. Im Jahre 1910 schließlich konnte ein Bürogebäude im Garten des Grundstücks des Preußischen Staatsministeriums in der Wilhelmstraße 63 übernommen werden.

Bis zum Ende der Weimarer Republik war das Preußische Justizministerium, wie die Justizministerien der anderen Bundesstaaten, nicht nur mit der Vorbereitung der Landesgesetzgebung beauftragt, sondern auch mit der Justizverwaltung, also mit der Aufsicht über Staatsanwaltschaften, Gerichte und Vollzugsanstalten. Das Reichsjustizamt des Kaiserreichs dagegen und dessen Nachfolger in der Weimarer Republik, das Reichsjustizministerium, waren fast ausschließlich mit der Vorbereitung der Reichsgesetzgebung befaßt.

Diese Aufgabenverteilung wurde in den Jahren 1934/35 grundsätzlich verändert. Im ersten Schritt wurde die Gesetzgebung ausschließlich an das Reich übertragen, im zweiten Schritt sämtliche Justizbehörden dem Reichsjustizministerium unterstellt. Danach wurden die Justizministerien der Länder aufgelöst.

Das Preußische Justizministerium dagegen wurde mit dem Reichsministerium zusammengelegt. Im Juni 1934 wurde Franz Gürtner, der Reichsjustizminister, mit der Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen Justizministers beauftragt. Im übernommenen Ministerium stand ihm Roland Freisler zur Seite, der dort seit Sommer 1933 Staatssekretär und später Präsident des "Volksgerichtshofs" war.

Zunächst erledigten die Beamten des neuen Ministeriums die bis zum vollständigen Abbau der preußischen Landesjustizverwaltung noch verbleibenden Angelegenheiten. Im Sommer 1935 wurde das Preußische Justizministerium aufgelöst. Das neue Ministerium, das vorübergehend den Namen "Reichs - und Preußisches Ministerium der Justiz" getragen hatte, wurde nur noch als Reichsministerium der Justiz bezeichnet. Dessen Adresse wurde die Wilhelmstraße 65, da der Reichsjustizminister sein Büro aus dem bisherigen Reichsjustizministerium in der Voßstraße 5 hierher verlegt hatte.