Das Reichsfinanzministerium


Foto: Geheimes Staatsarchiv
Preußischer Kulturbesitz

 

  Seit 1826 war in dem Gebäude Wilhelmstraße 61 die Handelspolitische Abteilung des Preußischen Außenministeriums untergebracht. Zwischen 1873 und 1878 wurde ein Neubau errichtet, den die Beamten des Auswärtigen Amtes, in welches das Preußische Außenministerium 1870 umgewandelt worden war, nur wenige Jahre benutzten. Sie zogen 1882 in das Gebäude Wilhelmstraße 75, während das Reichsschatzamt die Wilhelmstraße 61 übernahm.

Das Reichsschatzamt war im Jahre 1879 aus der Finanzabteilung des Reichskanzleramts hervorgegangen. Es stand, wie die anderen Reichsämter, unter der Leitung eines Staatssekretärs und wurde erst in der Republik in ein Ministerium umgewandelt. Die Aufgaben des Reichsschatzministeriums gingen bis 1923 an das 1919 neu gegründete Reichsfinanzministerium über, das auch das Gebäude des Schatzministeriums übernahm. Das Reichsschatzministerium wurde 1923 aufgelöst. Das jahrelange Nebeneinander der beiden Ministerien erklärt sich aus der Tatsache, daß das Finanzministerium zunächst mit dem Aufbau einer reichseigenen Steuerverwaltung beauftragt war, da die direkten Steuern bis 1918 von den Bundesstaaten erhoben wurden.

Anders als die anderen Reichsministerien, die in den Jahren 1934/35 mit den entsprechenden preußischen Ministerien verbunden wurden, blieben das Reichsfinanzministerium und das Preußische Finanzministerium unabhängig voneinander bestehen. Erst nach der Verhaftung des preußischen Finanzministers Johannes Popitz, der dem Kreis nationalkonservativer Politiker und Offiziere angehörte, aus dem das Attentat vom 20. Juli 1944 hervorging, und der im Frühjahr 1945 hingerichtet wurde, begann die Verbindung der beiden Ministerien, die bis Kriegsende jedoch nicht mehr abgeschlossen werden konnte.

Der Reichsfinanzminister, dem diese Aufgabe übertragen wurde, war Lutz Graf Schwerin von Krosigk. Er gehörte zum Kreis der bürgerlich-konservativen Minister, die bereits im letzten Jahr der Weimarer Republik als Minister der Regierung des Reichskanzlers Franz von Papen angehörten und ihr Ministerium auch nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 behielten. Sie erleichterten damit die Machtübergabe an die Nationalsozialisten erheblich und trugen durch ihr Verbleiben dazu bei, dem Regime im nationalkonservativen Bürgertum Anerkennung zu verschaffen. Anders als sein preußischer Kollege Popitz blieb Schwerin von Krosigk als Finanzminister bis zum Kriegsende. Er war schließlich, nach Hitlers Selbstmord, vom 1. bis zum 23. Mai 1945 Chef der Geschäftsführenden Reichsregierung unter dem von Hitler zum Reichspräsidenten ernannten Großadmiral Karl Dönitz.