| Seit 1837 befand sich das Preußische Ministerium
des Innern auf dem Grundstück Unter den Linden 72/73. Das Haus bekam
zwischen 1873 und 1876 durch einen vollständigen Umbau die Form, in
der es bis 1945 bestand.
Das Innenministerium war für die allgemeine innere Verwaltung zuständig.
Es war Verwaltungs-, Beamten- und Polizeiministerium. Ihm unterstanden
die Regierungspräsidenten und die Landräte mit ihren Behörden.
Überdies oblag ihm die Aufsicht über die Kommunalverwaltung.
Eine zentrale Rolle spielte das Innenministerium bei der Ausbildung, Auswahl
und Ernennung der Beamten. Bis zum Ende der Monarchie mußte nach
dem Jurastudium ein vierjähriges unbezahltes Referendariat abgeleistet
werden. Damit war gesichert, daß die höheren Beamtenstellen
nur Anwärtern mit Vermögen offenstanden. Neben dieser sozialen
fand eine politische Auslese statt: Die für die Annahme der Assessoren
zuständigen Regierungspräsidenten konnten nach einer politischen
Überprüfung des Bewerbers eine Bewerbung ohne Begründung
ablehnen.
Diese monarchistisch geprägte Beamtenschaft war nach der Revolution
1918 kaum geeignet, eine demokratische Politik in der Verwaltung zu verwirklichen.
Zwar war es zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung
in der ersten Zeit nach Kriegsende notwendig, mit den Beamten, die die
Republik in ihrer Mehrheit ablehnten, weiter zu arbeiten. Seit 1920 jedoch
betrieb Minister Severing eine Politik der behutsamen
"Demokratisierung der Verwaltung" . Im Jahre 1930 waren etwa
die Hälfte der Stellen von "Politischen Beamten" , die,
vom Landrat aufwärts, aus politischen Gründen in den einstweiligen
Ruhestand versetzt werden konnten, mit Mitgliedern der demokratischen Parteien
besetzt. Die übrigen Beamten standen in der Mehrheit der monarchistischen
"Deutschnationalen Volkspartei" nahe.
Am 20. Juli 1932 wurde die demokratisch gewählte preußische
Regierung durch die Reichsregierung wegen der in Preußen angeblich
gefährdeten Ruhe und Ordnung abgesetzt. Wirkliches Ziel dieses "Papenputsches"
war die Revision der Ergebnisse der "Demokratisierung der Verwaltung"
. Der von Reichskanzler Franz von Papen zum kommissarischen preußischen
Innenminister ernannte Essener Oberbürgermeister Eugen Bracht setzte
deshalb einen großen Teil der in der Republik eingesetzten Politischen
Beamten, vor allem aber auch die leitenden Polizeioffiziere, ab.
Diese Polititk wurde von dem Nationalsozialisten Hermann Göring,
der am 30. Januar 1933 zum kommissarischen preußischen Innenminister
ernannt wurde, fortgesetzt. Vor allem aber nutzte Göring die preußische
Polizei zur Durchführung der Verfolgungsmaßnahmen, die die neuen
Machthaber gegen alle Andersdenkenden und Gegner durchführte. Zu diesem
Zweck ernannte er am 22. Februar 1933 einige Zehntausend Mitglieder der
SA und SS zu preußischen "Hilfspolizisten" .
Am 1. November 1934 wurde das Preußische Innenministerium mit
dem Reichsministerium des Inneren unter der Leitung des Reichsinnenminister
Wilhelm Frick zusammengelegt. Dessen Nachfolge trat 1943 Heinrich
Himmler an, der bereits seit 1936 als "Chef der deutschen Polizei"
die Polizeibefugnisse des Innenministers faktisch übernommen hatte.
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