Das preußische Innnenministerium


Foto: Landesbildstelle Berlin

 

  Seit 1837 befand sich das Preußische Ministerium des Innern auf dem Grundstück Unter den Linden 72/73. Das Haus bekam zwischen 1873 und 1876 durch einen vollständigen Umbau die Form, in der es bis 1945 bestand.

Das Innenministerium war für die allgemeine innere Verwaltung zuständig. Es war Verwaltungs-, Beamten- und Polizeiministerium. Ihm unterstanden die Regierungspräsidenten und die Landräte mit ihren Behörden. Überdies oblag ihm die Aufsicht über die Kommunalverwaltung. Eine zentrale Rolle spielte das Innenministerium bei der Ausbildung, Auswahl und Ernennung der Beamten. Bis zum Ende der Monarchie mußte nach dem Jurastudium ein vierjähriges unbezahltes Referendariat abgeleistet werden. Damit war gesichert, daß die höheren Beamtenstellen nur Anwärtern mit Vermögen offenstanden. Neben dieser sozialen fand eine politische Auslese statt: Die für die Annahme der Assessoren zuständigen Regierungspräsidenten konnten nach einer politischen Überprüfung des Bewerbers eine Bewerbung ohne Begründung ablehnen.

Diese monarchistisch geprägte Beamtenschaft war nach der Revolution 1918 kaum geeignet, eine demokratische Politik in der Verwaltung zu verwirklichen. Zwar war es zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung in der ersten Zeit nach Kriegsende notwendig, mit den Beamten, die die Republik in ihrer Mehrheit ablehnten, weiter zu arbeiten. Seit 1920 jedoch betrieb Minister Severing eine Politik der behutsamen "Demokratisierung der Verwaltung" . Im Jahre 1930 waren etwa die Hälfte der Stellen von "Politischen Beamten" , die, vom Landrat aufwärts, aus politischen Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden konnten, mit Mitgliedern der demokratischen Parteien besetzt. Die übrigen Beamten standen in der Mehrheit der monarchistischen "Deutschnationalen Volkspartei" nahe.

Am 20. Juli 1932 wurde die demokratisch gewählte preußische Regierung durch die Reichsregierung wegen der in Preußen angeblich gefährdeten Ruhe und Ordnung abgesetzt. Wirkliches Ziel dieses "Papenputsches" war die Revision der Ergebnisse der "Demokratisierung der Verwaltung" . Der von Reichskanzler Franz von Papen zum kommissarischen preußischen Innenminister ernannte Essener Oberbürgermeister Eugen Bracht setzte deshalb einen großen Teil der in der Republik eingesetzten Politischen Beamten, vor allem aber auch die leitenden Polizeioffiziere, ab.

Diese Polititk wurde von dem Nationalsozialisten Hermann Göring, der am 30. Januar 1933 zum kommissarischen preußischen Innenminister ernannt wurde, fortgesetzt. Vor allem aber nutzte Göring die preußische Polizei zur Durchführung der Verfolgungsmaßnahmen, die die neuen Machthaber gegen alle Andersdenkenden und Gegner durchführte. Zu diesem Zweck ernannte er am 22. Februar 1933 einige Zehntausend Mitglieder der SA und SS zu preußischen "Hilfspolizisten" .

Am 1. November 1934 wurde das Preußische Innenministerium mit dem Reichsministerium des Inneren unter der Leitung des Reichsinnenminister Wilhelm Frick zusammengelegt. Dessen Nachfolge trat 1943 Heinrich Himmler an, der bereits seit 1936 als "Chef der deutschen Polizei" die Polizeibefugnisse des Innenministers faktisch übernommen hatte.