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Schreiben des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, an die Präsidenten der Landesarbeitsämter vom 26. November 1942, die geplante Deportation der "noch in Arbeit gesetzten Juden aus dem Reichsgebiet" betreffend. Nürnberger Dokumente, Bd. XXXVII, S. 495f., Dokument 061-L.

Das Schreiben wurde im Vorlauf der späteren "Fabrik-Aktion" verfaßt.

 

Abschrift.

 

Der Beauftragte für den Vierteljahresplan
Der Generalbevollmächtigte für
den Arbeitseinsatz

V a 5 4 3 1 / 7 4 6 8 / 4 2 g

Berlin SW 11, den 26.11.42
Saarlandstr.96

Schnellbrief!
Geheim!

An die
Herren Präsidenten der Landesarbeitsämter
     -außer LAA Brandenburg-

Betrifft: Arbeitseinsatz der Juden; hier: Austausch der im kriegswichtigen Arbeitseinsatz stehenden Juden mit polnischen Arbeitskräften

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Im Einvernehmen mit dem Chef der Sicherheitspolizei und dem SD sollen nunmehr auch die noch in Arbeit eingesetzten Juden aus dem Reichsgebiet evakuiert und durch Polen, die aus dem Generalgouvernement ausgesiedelt werden, ersetzt werden.

Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD teilt unter dem 6.10.1942 mit, daß voraussichtlich im Laufe des Monats November mit der Aussiedlung von Polen im Distrikt Lublin begonnen werde, um dort Raum für die Ansetzung von Volksdeutschen zu schaffen.

Die im Rahmen dieser Maßnahme auszusiedelnden Polen werden, soweit es sich bei ihnen um kriminelle und asoziale Elemente handelt, in Kz-Lagern untergebracht und zur Arbeit eingesetzt. Die übrigen Polen werden, soweit sie arbeitseinsatzfähig sind, ohne Angehörige in das Reich, insbesondere nach Berlin, abtransportiert, wo sie den Arbeitseinsatzdienststellen zum Einsatz in den Rüstungsbetrieben anstelle der abzulösenden Juden zur Verfügung gestellt werden.

Die durch den Einsatz der polnischen Arbeitskräfte freiwerdenden Juden werden Zug um Zug ausgesiedelt werden. Dabei wird zunächst auf die mit Handlangerarbeiten beschäftigten Juden zurückgegriffen werden, da ihr Austausch am leichtesten ist. Die übrigen sogenannten "qualifizierten" jüdischen Arbeitskräfte werden den Betrieben solange belassen, bis der polnische Ersatz durch eine von Fall zu Fall zu bestimmende Anlernzeit mit den Arbeitsvorgängen hinreichend vertraut gemacht worden ist. Hierdurch wird sichergestellt werden, daß Produktionsausfälle in den einzelnen Betrieben auf das äußerste Maßbeschränkt bleiben.

Weitere Weisungen behalte ich mir vor. Ich bitte, die in Betracht kommenden Arbeitsämter entsprechend zu unterrichten. An den Herrn Präsidenten des Landesarbeitsamtes Brandenburg, Berlin W 62.

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Vorstehende Abschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Soweit auch für Ihren Bezirk die Aussiedlung von in Arbeit eingesetzten Juden in Frage kommt, bitte ich, im Einvernehmen mit den zuständigen Dienststellen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD entsprechend zu verfahren.

gez.Fritz Sauckel